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Ausländische natürliche und juristische Personen werden zugelassen zu einer Beteiligung an einer Versteigerung bei Einhaltung der in den Gesetzen der Russischen Föderation zur Valutaregelung und zur Valutakontrolle festgelegten Anforderungen.


I. Für eine Beteiligung an einer Versteigerung vorzulegende Unterlagen:

Ein Antrag in der vorgeschriebenen Form in zweifacher Ausfertigung. [...]

1. Bei der Abgabe eines Antrags u. a. von natürlichen Personen wird die Angabe der eigenen Steuernummer (INN) empfohlen. Ein, mit der Unterschrift des Verkäufers bestätigtes Exemplar ist an den Bewerber zurückzureichen unter Angabe von Nummer, Datum und Zeitpunkt (Uhrzeit mit Minutenangabe) der Annahme durch den Verkäufer.

[...] Ein Zahlungsauftrag (Quittung) mit Ausführungsvermerk der Bank als Beleg zur Einzahlung des vorgeschriebenen Anzahlungsbetrages durch den Bewerber auf das Konto zur Sicherung der Bezahlung des Besitzes entsprechend dem, mit dem Verkäufer abgeschlossenen Anzahlungsvertrag [...].

Die Anzahlung hat durch eine einmalige Zahlung auf eine Sonderkonto [...] des Organisators der Auktion zu erfolgen:
Die durch den Käufer auf das Konto des Verkäufers eingezahlte Anzahlung wird bei der Bezahlung des erworbenen Besitzes angerechnet.

Die Tatsache der Bezahlung des Besitzes wird nachgewiesen durch einen Auszugs des in dem Kaufvertrag angegebenen Kontos. Die Kosten für die Bestätigung des Eigentumsübergangs werden in vollem Umfang dem Käufer auferlegt.
Nach Ende der Auktion erfolgt die Rückgabe der Anzahlungen an diejenigen Teilnehmer, die nicht als Gewinner dieser Auktion festgestellt wurden, bei einer Inkenntnissetzung spätestens fünf Arbeitstage nach Erstellung der Ergebnisse.

Ausländische juristische Personen legen einen Auszug aus dem Handelsregister ihres Herkunftslandes vor bzw. einen anderen äquivalenten Nachweis zum Rechtsstatus des ausländischen Bewerbers entsprechend der Gesetzgebung des Landes, in dem sie ihren Sitz oder Wohnort haben bzw. dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Die durch eine ausländische juristische Person vorzulegenden Unterlagen müssen legalisiert sein, ihnen muss eine notariell beglaubigte Übersetzung ins Russische beigefügt sein.

Die angeführten Unterlagen müssen bezüglich ihrer Ausfertigung sowie ihres Inhalts den Anforderungen der Gesetze der Russischen Föderation entsprechen.

Durch den Verkäufer erfolgt keine Annahme von Anträgen, deren Eingang erfolgt ist nach Ablauf der Annahmefrist für Anträge, die in der, mit den Unterlagen übersandten Informationsmitteilung und die deren Beschreibung nicht entsprechen.




II. Arbeitsweise der Versteigerungskommission
(nachstehend: die Kommission und Ermittlung des Siegers der Versteigerung

An dem Tag der Ermittlung der Ergebnisse der Versteigerung nimmt die Kommission eine Prüfung der Anträge sowie der Unterlagen der Bewerber vor und stellt die Tatsache des fristgerechten Eingangs der Anzahlungsbeträge auf dem Konto des Organisators der Versteigerung fest anhand der, der Kommission vorgelegten entsprechenden Kontoauszüge.

Ein Bewerber erwirbt den Status eines Teilnehmers der Versteigerung ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Protokolls zur Zulassung der Bewerber zu der Versteigerung durch die Mitglieder der Kommission.
Die Durchführung der Auktion mit einer offenen Abgabe von Angeboten zum Preis des Besitzes erfolgt in der folgenden Weise:
  • Vor dem Beginn der Auktion haben deren Teilnehmer (bzw. die Vertreter der Teilnehmer) Nachweise zu ihrer Identität vorzulegen, sie haben sich einer Registrierung zu unterziehen und nummerierte Teilnehmerkarten für die Versteigerung in der, durch den Verkäufer vorgeschriebenen Form entgegenzunehmen;
  • Die Leitung der Auktion hat in Anwesenheit eines bevollmächtigten Vertreters des Verkäufers (Kommission) ein durch diesen beschäftigter Auktionator inne
  • Die Versteigerung beginnt mit einem Aufruf der Bezeichnung des Besitzes durch den Auktionator, seinen wichtigsten Eigenschaften, dem anfänglichen Verkaufspreis sowie dem „Auktionsschritt“;
  • Die Festsetzung jedes folgenden Preises erfolgt durch den Auktionator durch eine Erhöhung des vorausgegangenen Preises um den „Auktionsschritt“. Nach der Verkündung jedes Preises nennt der Auktionator die Nummer der Karte des Auktionsteilnehmers, der als erster seine Karte hochgehoben hat und weist auf diesen Teilnehmer hin. Danach verkündet der Auktionator den nächsten Preis entsprechend dem „Auktionsschritt“;
  1. Bei Fehlen von Versteigerungsteilnehmern, die bereit sind, den Besitz zu dem genannten Preis zu kaufen, wiederholt der Auktionator diesen Preis drei Mal. Sofern nach einem dreimaligen Ausrufen des Preises kein Versteigerungsteilnehmer seine Karte erhoben hat, wird die Versteigerung beendet. Als Sieger der Versteigerung wird derjenige Teilnehmer anerkannt, dessen Kartennummer durch den Auktionator als letzte genannt wurde;
  2. Nach Abschluss der Versteigerung verkündet der Auktionator den Verkauf des Besitzes, nennt dessen Verkaufspreis sowie die Kartennummer des Siegers der Versteigerung;
  3. Sofern nach einem dreimaligen Aufruf des anfänglichen Verkaufspreises keiner der Versteigerungsteilnehmer seine Karte erhoben hat, gilt die Versteigerung als nicht erfolgt.

Als Sieger der Versteigerung wird derjenige Teilnehmer anerkannt, der den höchsten Preis für den zur Versteigerung angebotenen Besitz angeboten hat. Eine Weigerung des Siegers der Versteigerung zur Unterzeichnung des Protokolls zu den Versteigerungsergebnissen gilt als Weigerung zum Abschluss des Miet- bzw. Kaufvertrages des Objekts, es erfolgt keine Rückgabe der Anzahlung an ihn, die Ergebnisse der Versteigerung werden aufgehoben.
Das Protokoll zu den Ergebnissen der Versteigerung gilt ab dem Zeitpunkt seiner Bestätigung als Dokument, welches das Recht des Gewinners zum Abschluss eines Miet- bzw. Kaufvertrages belegt.
Dem Gewinner der Versteigerung bzw. seinem bevollmächtigten Vertreter wird eine Benachrichtigung zu dem Gewinn der Versteigerung entweder gegen entsprechende Unterzeichnung ausgehändigt oder innerhalb von 5 (fünf) Werktagen ab dem Zeitpunkt der Feststellung der Ergebnisse der Versteigerung per Einschreiben übersandt.




III. Abschluss des Kauf- bzw. Mietvertrages
für den Besitz und Übergabe hiervon an
den Käufer IV. Übergang des Eigentumsrechts am Besitz
Der Abschluss des Kaufvertrages für das Objekt (Anlage 2) erfolgt durch eine öffentliche Vorlage zwischen Verkäufer und dem Gewinner am Tag der Registrierung des Antrags entsprechend dem Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation sowie dem Privatisierungsgesetz.
Die Bezahlung des durch ein öffentliches Angebot erworbenen Besitzes erfolgt in der, im Kauf- bzw. Mietvertrag festgelegten Weise sowie in der darin angegebenen Höhe und den dort angegebenen Fristen.
Entsprechend der Anordnung Nr. 330-r der Vermögensbehörde der Stadt Moskau vom 09.02.2006 erfolgt die Bezahlung des erworbenen Vermögens einmalig innerhalb von zehn Bankarbeitstage ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Der Übergang des Eigentumsrechts an dem Besitz erfolgt in der, durch die Gesetze der Russischen Föderation vorgegebenen Weise, entsprechend dem Kauf- bzw. Mietvertrag.










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